AGB Arina Ageeva & Dimitri Zhuikov GbR

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB) sind für sämtliche Aufträge von Roomy Design (nachstehend uns) zur Erbringung von Leistungen in Form von Entwürfen sowie die Planung der Innenräumen und Architektur gültig.
1.2. Gegenstand der Leistungserbringung eines Vertrages zwischen uns und Ihnen (nachstehend Kunde) richtet sich nach jeweiligem Angebot von uns.
1.3. Unsere Leistungen werden ausschließlich gemäß untenstehenden Geschäftsbedingungen erbracht. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
1.4. Unsere Geschäftsbedingungen finden auch dann Anwendung, wenn wir unsere Leistungen für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen, obwohl wir Kenntnis von entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers haben.

2. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Auskunftsanspruch
2.1. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmern, weder im Original noch in reproduzierter Form verändert oder verwendet werden.
2.2. Sämtliche unserer Arbeiten (Entwürfe, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen usw.) sind im Verhältnis zum Auftraggeber durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, selbst wenn sie die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen. Eine Nachahmung, auch von Teilen unserer Arbeiten, durch den Auftraggeber ist unzulässig.
2.3. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an unseren Arbeiten übertragen. Die Übertragung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Honorars. Bis dahin ist dem Kunden nur eine widerrufliche Nutzung gestattet. Eine weitere Nutzung ist unzulässig und muss gesondert vergütet werden.
2.4. Alle Nutzungsrechte an präsentierten, aber nicht zur Umsetzung ausgewählten Ideen bleiben bei uns.
2.5. Wenn der Kunde ein von uns entworfenes Konzept mehrfach nutzt und Roomy Design nicht mit der Planung oder Umsetzung beauftragt, werden zusätzliche Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung ist eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50% der Auftragssumme gerechtfertigt.
2.6. Die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte oder Mehrfachnutzungen (z. B. für andere Produkte, Bauprojekte, Websites, Plattformen oder Gesellschaften) bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und ist vergütungspflichtig.
2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Nennung unserer Agentur und des Urhebers gestattet. Eine Verletzung dieser Bestimmung berechtigt uns zur Schadensersatzforderung.
2.8. Vorschläge und Anweisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung, auch wenn sie gelegentlich ein Miturheberrecht begründen.
2.9. Wir behalten uns das Recht vor, die von uns entwickelten Entwürfe und Visualisierungen angemessen mit unserem Namen und/oder Logo zu kennzeichnen und sie auch nach Vertragsende für unsere Eigenwerbung in Präsentationen und auf unserer Website unentgeltlich zu nutzen. Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.10. Wir haben gegenüber dem Auftraggeber Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Nutzung.

3. Angebote, Kosten, Preise
3.1. Unsere Angebote behalten ihre Gültigkeit für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots oder eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. eines erteilten Auftrags. Wenn dies nicht der Fall ist, wird die Vergütung nach Zeitaufwand berechnet. Selbst wenn kein ausdrücklicher Auftrag des Kunden vorliegt, jedoch Leistungen von uns in Anspruch genommen werden, deren Erbringung üblicherweise gegen eine Vergütung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, die übliche Vergütung für diese Leistungen zu entrichten.

3.2. Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dieser Zeitaufwand wird monatlich oder aufgabenbezogen auf der Grundlage unserer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Standard-Agentur-Stundensätze in Rechnung gestellt.

3.3. Auslagen und Nebenkosten sind separat zu erstatten. Der Auftraggeber trägt gegen Vorlage von Belegen insbesondere sämtliche Reise-, Fahr- und Übernachtungskosten, die im Rahmen der Durchführung des jeweiligen Auftrags entstehen.

3.4. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Nettokosten angegeben, wobei die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent separat ausgewiesen wird.

3.5. Alle unsere Angebote sind unverbindlich und können bis zur Auftragserteilung frei widerrufen werden. Die Unterlagen, die zu einem Angebot gehören, wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster sowie Gewichts- und Maßangaben, sind lediglich Annäherungsversuche, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.6. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

3.7. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung erteilt oder mit der Erbringung der angebotenen Dienstleistung/Lieferung begonnen wird, die vom Kunden beauftragt wurde.


4. Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Vergütung ist zum Zeitpunkt der Erbringung der Arbeiten fällig und ohne Abzug Zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen erbracht, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Erbringung der Teilleistung fällig. Wenn vor der Erbringung von Arbeiten eine Abnahme erfolgt, ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.
4.2. Auslagen und Nebenkosten, die gesondert abgerechnet werden, sind vom Auftraggeber sofort zu begleichen.
4.3. Durch die Annahme eines Angebots verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung nach monatlich gestellten Rechnungen. Bei Pauschalangeboten werden die Rechnungen nach Abschluss der Leistungen gestellt, es sei denn, im Angebot ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
4.5. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des §354a HGB bleibt davon unberührt.
4.7. Uns stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im vollen Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne dessen Einwilligung abzutreten.
4.8. Wird unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so ist eine angemessene Vergütung fällig. Diese ist mit uns schriftlich zu vereinbaren.


5. Aufgabesntellung, Gestaltungsfreiheit, Zusatzleistungen
5.1. Unsere Tätigkeit basiert auf der mündlichen oder schriftlichen Aufgabenstellung durch den Auftraggeber.
5.2. Im Rahmen des Auftrags haben wir Gestaltungsfreiheit.
5.3. Wir übernehmen keine Garantie oder Verantwortung für die Genehmigungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen.
5.4. Wir sind verpflichtet zur Erstellung eines Entwurfs sowie einer einmaligen Überarbeitung desselben. Möchte der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Erstellung und Vorlage weiterer Entwürfe, handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.
 
6. Fremdleistungen
6.1. Die Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, werden vom Auftraggeber selbstständig beauftragt. Wir werden den Auftraggeber über diese Notwendigkeit rechtzeitig informieren.
6.2. Wir sind berechtigt, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzusetzen.

7. Freigaben
7.1. Mit der Freigabe der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von dem erschaffenen Inhalt.
7.2. Unvermeidliche Farbänderungen im Vergleich zu Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken begründen kein Rücktrittsrecht oder Reklamationsgrund.
7.3. Aufgrund der künstlerischen Freiheit und möglicher farblicher Abweichungen von Bildschirmen können bei der Gestaltung Abweichungen auftreten. Diese berechtigen nicht zum Rücktritt oder zur Reklamation.

8. Haftung / Freistellung
8.1. Wir übernehmen die Haftung für Schäden, die durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits entstehen und die das Leben, den Körper oder die Gesundheit beeinträchtigen. Wir wählen und instruieren unsere Erfüllungsgehilfen mit Sorgfalt. Jedoch übernehmen wir keine Haftung für Handlungen unserer Erfüllungsgehilfen.
8.2. Die Auftragnehmer, die wir zur Erbringung von Fremdleistungen beauftragen, gelten nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung beschränkt sich auf eigenes Verschulden sowie Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung unsererseits ist im Übrigen ausgeschlossen.
8.4. Insbesondere, wenn wir den Auftraggeber vor der Durchführung einer Gestaltung oder anderer gestalterischer Maßnahmen auf rechtliche oder andere Risiken hinweisen und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf der unveränderten Durchführung besteht, übernehmen wir keine Haftung für daraus entstehende Schäden, Kosten und Folgekosten. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die sich hieraus ergeben, auf erstes Anfordern frei.


9. Liefertermine, Verzug, Teilleistungen
9.1. Vereinbarungen zu Lieferterminen oder Fristen müssen ausschließlich schriftlich festgelegt werden.
9.2. Sollten wir aus schuldhaften Gründen eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus anderen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese beginnt mit dem Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder, wenn die Frist kalendermäßig festgelegt ist, ab dem Zeitpunkt des Verzugs. Unsere Haftung für Terminverzögerungen aufgrund von Dritten oder externen Faktoren ist ausgeschlossen.
9.3. Im Falle eines Verzugs haften wir gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt, wenn es sich um ein Fixgeschäft handelt, der Auftraggeber infolge des Verzugs sein Interesse an der Vertragserfüllung verliert oder der Verzug auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, üblicherweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4. Sofern es nicht aus der Art des Auftrags ausgeschlossen oder für den Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir berechtigt, Teillieferungen oder Teilleistungen zu erbringen.
9.5. Etwaige Beanstandungen sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen (Mängelrüge).
9.6. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde ausschließlich das Recht auf Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht auf Preisminderung oder Vertragsrücktritt zu.

10. Rücktritt, Stornierung, Kündigung
10.1. Im Falle eines Rücktritts des Kunden werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
10.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, es sei denn, die Bedingungen sind durch einen Vertrag anderweitig geregelt.. Eine solche Kündigung bedarf der Schriftform.
10.3. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch erhebliche Interessen und Rechtsgüter der anderen Partei verletzt.
10.4. Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung fortbestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber uns und unseren Zulieferern sowie bei schwerwiegenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB ist Roomy Design berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden vollumfänglich zu vergüten.

11. Rechtliches, Sonstiges
11.1. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden ausschließlich vor Gericht in München verhandelt.
11.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und die Regelungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
11.3. Die Vereinbarungen zur Durchführung der Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber werden schriftlich festgehalten.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so hat dies keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrags insgesamt. Falls Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Vertragsbestimmungen gilt, dass anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine durchführbare und wirksame Bestimmung vereinbart wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Ein Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten daran auch nach Änderungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.